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MBSV 1604 nun von 1276

Zugabe des MBSV von 1604: Der MBSV nun sogar von 1276!

Wer bietet mehr? Zweitältester Verein Westfalens? Welch eine Legende!
Menden, den 20.08.04

Nach meinem Kurzbericht über den Aufsatz von Dr. Gisbert Kranz zum Thema „MBSV schon von 1587!” korrigiert der „MBSV von 1604“ nun spontan (WP/ Menden 14.08.04) seine Ersterwähnung und überbietet sich mit dem Jahr 1276. Er verwirft Dr. Gisbert Kranz, der das Jahr 1587 nennt, und die seit 1949 vorgetragene eigene Datierung, die er auf seiner Medaille von 1604 basieren lässt und als „Gründungsurkunde“ bezeichnet. Eine 400 Jahre alte Medaille gibt nicht das Alter seines Besitzers an! „Man könne nun statt 400 Jahre 728 Jahre feiern“ korrigiert der Vorstand. Der MBSV bezieht sich auf die falsche und fatale Bewertung einer Urkunde von 1276, die der BM als Stadtrechtsverleihungsurkunde interpretiert. Der BM hatte zur Feier den Archivtag (35. Archivtag Menden) im Jahre 2001 eingeladen, um sogar das vermeintliche Jubiläum zu feiern!

Der MBSV übernimmt eine Legende vom Verein in Attendorn, die „praktischerweise“, also nicht im Sinne von Begründung und Forschung, auf der Stadterhebung beruht. Dort wird das Alter der Schützengesellschaft dank der wegen der Stadterhebung zur Wehr verpflichteten Bürger, also Stadtschützen, kurzerhand in das Jahre 1222 verlegt. Dann müßte in Analogie zu dieser phantasievollen Begründung die Namensgebung „MBSV von 1276“ geschaffen und der MBSV nach Attendorn sensationell als zweitältester Schützenverein Westfalens, vielleicht sogar Deutschlands, bezeichnet werden! Sollte denn nun jede Stadt mit einer Mauer oder Stadtrechten zeitgleich eine Schützengesellschaft erhalten, dann müssten alle (bis auf die Attendorner) Schützengeschichten in Westfalen neu geschrieben werden!

Es gibt keine Schützengeschichtsforschung, die eine Ersterwähnung einer Befestigung oder die Stadtrechtsverleihung ernsthaft der Gründung einer Schützengesellschaft gleichsetzt! Es gibt zahlreiche Städte mit historischen Schützengesellschaften (Unna, Soest, Münster, Köln, Kiel ...), die hier eindeutig Gegenposition beziehen und dies eindrucksvoll in ihren Festbüchern belegen: Die Stadt Balve hat eine mehr als 800 jährige Befestigung und 400 Jahre Stadtrechte: Der soeben gefeierte Schützenverein ist aber lediglich 333 Jahre! Werl hatte bereits vor dem 13. Jahrhundert eine Befestigung und vor wenigen Jahren nur das 500 jährige Schützenjubiläum gefeiert. Ein erster Beleg der Schützengesellschaft findet sich dort im Jahre 1494 in einem gestifteten “neuen Altar” der “jungen und alten Schützengesellschaft”.

Der MBSV hatte sich vor Jahren im Staatsarchiv Münster bestätigen lassen, dass es dort(!) keine Erwähnung einer Mendener Schützengesellschaft vor dem Jahre 1604 gibt. Der wisenschaftliche Staatsarchivmitarbeiter wäre niemals auf die Idee gekommen, die erste Nennung einer Verteidigungspflicht durch Stadtschützen als Beweis für eine existierende Schützengesellschaft anzugeben! Warum nimmt der zweite “innerstädtische” Schützenverein Mendens, der BSB, ebenfalls diese Verteidigungspflicht nicht in Anspruch und nennt sich nicht „BSB von ….“? Als aus dem MBSV 1904 hervorgegangener Verein feiert er mit Recht lediglich das Jahr 1904 als sein noch junges Gründungsjahr und kein mittelalterliches. Der MBSV ist übrigens erst 1833 als „Verein“ gegründet worden! Vereine gab es in vorpreußischer Zeit nicht!

Warum wählt der MBSV nicht die Ersterwähnung der Ritterfamilie Goswin vom Rodenberg und ihrer Burg (bereits 1262 erwähnt), der der Schutz der Einwohner Mendens übertragen war? Warum wählt man nicht den ersten Insassen unserer Siedlung, der als erfolgreicher Schütze seinen flüchtigen Hasen erlegt oder als Krieger auf dem Feld seinen Gegner niedergemacht hat? In Menden gab es auch Feldschützen, die aber die Felder vor Banditen und Nahrung suchenden Tieren, etwa Wildschweinen, Rehwild und Wölfen zu schützen hatten. Oder sollte man doch jenen Jäger als Beleg für einen „Schützen“ bezeichnen, der unseren Mendener Höhlenbären erledigt hat? Das wäre nicht nur für Balve und Hemer eine Sensation, es wäre eine deutschlandweite Erstentdeckung für das Schützenwesen. Schütze ist also eine sehr facettenreiche Bezeichnung!

Meint jedoch der MBSV in seiner Begründung für sein Erstauftreten im Jahr 1276, eine zeitliche Gleichsetzung mit der Verleihung der Stadtrechte herstellen zu dürfen, so ist anzumerken, dass die Stadtrechte in Menden erst für das Jahr 1331 dokumentiert sind. 1276 hat der Erzbischof lediglich Ritter Goswin degradiert und ihm weitgehend seinen Besitz genommen. Meint der MBSV dagegen eine Ersterwähnung einer Befestigung in Menden, so wird Menden aber schon 1250 “villa munita” genannt und erst 1332 und 1344/ 49 Menden mit einer Steinmauer neu befestigt (Walram von Jülich).

”Einen Wehrzweck hat es aber bei Schützengesellschaften in Westfalen niemals gegeben”. Es ist festzustellen, daß in Friedenszeiten nur das Schießwesen, das in regelmäßigen Waffenübungen, Schützenfesten und Schießspielen gepflegt wurde, einer kritischen Prüfung standhält und daher als der allgemeine, wesentliche und eigentliche Zweck der spätmittelalterlichen Schützenvereinigungen angesehen werden muß. Die Ersterwähnung von Schützen als Verteidiger einer Siedlung kann daher nicht für eine Altersbestimmung einer Mendener Schützengesellschaft in Anspruch genommen werden, denn deren ureigene Tätigkeit leitet sich von “schützen” und “beschützen” ab, so Reintges, Th, in: Ursprung und Wesen der spätmittelalterlichen Schützengilden, Bonn 1963. Der Schützengesellschaft oblag es, in geselligem Beisammensein den Besten unter ihnen zu ermitteln, der den Vogel erlegt/ die Scheibe trifft. Es war ein geselliges Vergnügen mit hochmittelalterlichem Ursprung im flandrischen Raum, das am Anfang der Neuzeit über den Niederrhein und Norddeutschland in unsere Region eingedrungen ist.

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